Der Pranger. Ein Symbol politischer Herrschaft. Im Gegensatz zum Galgen, der oft vor den Mauern der Stadt aufgerichtet war, fand er sich meist im Ortskern, z.B. beim Rathaus oder auf dem Marktplatz. Die Ehre war früher mehr als nur ein Schlagwort aus dem Protzgehabe junger Männer. Ehre und Ehrverständnis waren ein wichtiger Teil der sozialen Ordnung. Schandstrafen gab es in Westeuropa und anderswo schon länger, doch mit dem Ende des Mittelalters wurden sie zunehmend durch das Strafrecht formalisiert. Das altmodische Stammesrecht verschwand und der aufkommende Staat übernahm.
Der Pranger ist nicht mittelalterlich
Der Pranger als Schandstrafe kam erst ab dem 13. Jh. im Spätmittelalter auf und wurde noch bis ins 19. Jh. eingesetzt.
Dieses Instrument der Schandstrafe wurde zwar auch in der niederen Gerichtsbarkeit eingesetzt, war aber unweigerlich mit der hohen Gerichtsbarkeit verbunden – und wurde damit auch zu einem Herrschaftsinstrument. Die örtlichen Herrscher und die übergeordneten Herren (Landesfürsten) kämpften noch in der frühen Neuzeit teilweise erbittert darum, ihre jeweiligen Schandpfähle zu erhalten oder zu erneuern. Nicht, weil sie anders nicht zu strafen wussten, sondern weil es gut sichtbare Symbole der Herrschaft waren.
Was die Schandstrafe am Pranger so besonders macht, ist, dass sie eigentlich nicht durch die Obrigkeit, sondern durch die Allgemeinheit umgesetzt wird. Stell dir vor, jemand muss an den Pranger – und keiner geht hin! Die Strafe wäre wirkungslos.
Der Pranger ist darum vor allem eine soziale Sanktion. Man muss sich dem Hohn und Spott der Gemeinde aussetzen und sich dem gemeinen Volk preisgeben, welches mit Gelächter, Wurfgeschossen und fieser Zunge an der Schande teilhat und sie dadurch erst real werden lässt.
Der Pranger führt zurück in die Gesellschaft
Die Schandprozession war der Vorgänger des Prangers. Spätestens seit Game of Thrones ist jedem bekannt, wie das aussehen könnte. Jemand muss für jeden sichtbar auf eine ehrenrührige Art und Weise in der Öffentlichkeit auftreten. Die Scham, die damit einhergeht, ist jedoch auch immer ein Versöhnungsangebot. Schäme dich öffentlich und kehre zurück in die Gemeinschaft. Das Mittelalter kannte schließlich noch zwei weitere wichtige und sehr viel nachhaltigere Strafen: Verbannung und Körperstrafe bis hin zum Tod. Manchmal wurden sie allerdings auch kombiniert.
Mit dem Aufkommen formaler Schandstrafen wie des Prangers übernahm die Obrigkeit nun eine Strafform, die zuvor schon informell ausgeübt worden war. Anstatt dass einzelne Personen nun von der Gemeinschaft nach Gutdünken gestraft wurden, formalisierte der erstarkende Staat die Schandstrafen im Strafrecht.
Der Staat nahm dem Volk also die Entscheidung aus der Hand, Schande und Scham auszuteilen – jedoch blieb es immer beteiligt. Viele Ehrenstrafen und auch das Denken dahinter kommen aus dem Bereich der Kirche, wo Busse und Sühne schon immer ein Teil des Ritus waren.
Der Pranger einmal anders
Natürlich gab es nicht nur den Pranger. Ehrenstrafen waren allgemein sehr nützlich, da man sie für kleine wie für große Vergehen gleichermaßen flexibel einsetzen konnte.
Der Pranger, wie man ihn aus Filmen kennt, wo Hand und Hals zwischen zwei Holzplatten gesteckt werden, ist nicht die verbreitetste Form. Oftmals war der Pranger ein Halseisen mit Kette. Das konnte am Schandpfahl befestigt sein oder auch einfach nur an einem Ring am Rathaus. Ebenso gab es prächtige Podeste mit steinerner Schandsäule.
Es gab aber auch andere Varianten der Schandstrafe. In Zürich und anderswo verwendete man beispielsweise den Lasterkorb. Der Lasterkorb war im Falle von Zürich ein Korb an einem Kran, in welchen der Verurteilte gesetzt wurde. Danach drehte man ihn über den Rand des Ufers und ließ ihn dort hängen. Jedermann konnte nun kommen und ihn verspotten und schmähen. Er durfte jederzeit hinausspringen – in den Schmutz und Kot des schlammigen Ufers.
Das Narrenhaus war ebenfalls eine Schandstrafe, die recht üblich war. Das war ein Käfig, oft auf dem Platz vor dem Rathaus, in dem Leute öffentlich zur Schau gestellt wurden. Manchmal wurde es auch Hurenhäuslein genannt, denn oftmals verwahrten die Stadtwachen dort über Nacht Huren, Besoffene und Freier, die nachts verhaftet wurden. Am nächsten Tag wurden diese Leute dann einem Richter vorgeführt.
Ablauf der Schandstrafe
Unter Gejohle und Hurra wurde der Verurteilte zum Pranger geführt. Nicht selten kam es dabei zu einem spitzzüngigen Austausch zwischen Verurteilten und der Meute. Eine wichtige Unterscheidung in der Schwere der Strafe war auch, ob der schändliche Henker oder ein Gerichts- oder Stadtdiener die Strafe vollzog.
Die Obrigkeit bemühte sich, symbolisch sichtbar zu machen, welches Vergehens der Verurteilte sich schuldig gemacht hatte. Beispielsweise wurde Obstdieben eine Schnur mit Äpfeln umgehängt, oder ein Betrüger wurde mit einem falschen Scheffel ausgestattet. Auch gab es Dinge wie eine Mütze für Kuppler oder Hurenböcke – ganz im Sinne der „Eselsmütze“, die man vielleicht noch aus alten Filmen über Schüler kennt.
Manchmal wurde der Verurteilte stattdessen auch mit einer Rute ausstaffiert, die anzeigte, dass er der schärferen Körperstrafe entronnen war. In einigen Städten erhielten die Leute auch einfach nur eine Tafel mit einem moralischen Hinweis an die Zuschauer wie „du sollst nicht falsch schwören“.
Die Zeit am Pranger variierte von einer Viertelstunde bis zu einem halben Tag. Gelegentlich wurde die Ehrenstrafe danach auch noch mit einer Körperstrafe verbunden. Nach dem Ende der Bestrafung folgte oft noch das Hinaustreiben aus der Stadt oder die Verbannung.
Verstümmelung am Schandpfahl
Der Pranger wurde nicht nur für Schmähungen im Zuge von Ehrenstrafen benutzt, sondern war ebenso der Ort, wo die Verstümmelungsstrafen vollzogen worden. Ohren abschneiden, Augen ausstechen oder brandmarken. Diese „Kainsmale“ waren für heimliche Verbrecher, damit ihre Untaten und ihr schlechter Charakter sichtbar gemacht wurden.
Besonders die Brandmarkung ist die Schandmarkierung schlechthin – wir finden sie zudem auch im Sprachgebrauch der Moderne wieder. „Etwas oder jemanden brandmarken“ ist zwar mittlerweile ein wenig altmodisch, aber auch erst seit wenigen Jahrzehnten.
Das Brandzeichen hatte oftmals die Form eines Kreuzes, des Stadtwappens oder des Galgens. Das Hängen, wie die Todesstrafe an sich, war nicht nur körperlich vernichtend, sondern auch ehrvernichtend. Lediglich die Tötung durch das Schwert galt als eine „ehrliche“ Hinrichtung.
Der Galgen hingegen war ein regelrechtes Symbol der Unehre. In Schuldgemälden oder anderen „Schandwerken“ wurden Leute oft am Galgen dargestellt, um die besondere Schändlichkeit ihrer Taten aufzuzeigen.
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Quellen (Buchlinks gehen zu Amazon):
Blauert, Andreas, und Schwerhoff, Gerd, Hrsg. Mit den Waffen der Justiz. Zur Kriminalitätsgeschichte des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. Frankfurt am Main, 1993.
Irsigler, Franz, und Lassotta, Arnold. Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Außenseiter in einer mittelalterlichen Stadt. 12. Auflage. München, 1989.