Ehre, Freiheit und die Waffe an der Seite gehen Hand in Hand. Wer eine Waffe trägt, der kann sie wiederum auch einsetzen, ja muss sie sogar einsetzen. Die Freiheit, eine Waffe zu tragen, ging einher mit dem Anspruch, die eigene Ehre und den eigenen Besitz zu verteidigen. Ich nenne es hier einmal Freiheit, weil Rechte ein eher modernes Konzept sind, damals sprach man noch von Freiheiten, welche bestimmten Personengruppen bestimmte Vorzüge einräumten. Diese Freiheiten konnten an einzelne Personen, Personengruppen wie Zünfte oder die Bürgerschaft einer Stadt, aber auch an Orte wie z. B. „alles innerhalb der Stadtmauer“ gebunden sein.
Das, worum es mir hier aber geht, ist das Recht, eine Waffe zu tragen und sie auch einzusetzen. Dieses Recht stand erst einmal jedem freien Mann zu, egal ob Ritter oder Bauer. Unfreie wiederum konnten natürlich Waffen in ihrem Heim bereithalten, um Hab und Gut zu verteidigen, und auch Waffen mit sich führen, wenn sie über Land reisen mussten.
Das Recht zum Waffentragen
Selten einmal wurde das Recht auf Waffentragen eingeschränkt. Meist war die Einschränkung sogar sehr spezifisch, beispielsweise das Verbot, Waffen verdeckt zu tragen oder sich nachts bewaffnet zu bewegen. In einigen Städten gab es tatsächlich Waffenverbote (niemals Besitzverbote!), aber die Norm in den Städten des Heiligen Römischen Reichs war das nicht. Einige Städte, wie Freiburg, erlaubten sogar jedermann, jede Waffe zu tragen, die er besaß – und sei es Armbrust oder Lanze.
Genau wie beim Wachdienst waren die Herrschenden darauf angewiesen, dass einzelne Bürger den Stadt-, Land- und Hausfrieden durchsetzen konnten. Die Tatsache, dass das Volk bewaffnet war, führte aber zwangsläufig auch dazu, dass ein Gewaltmonopol für den sich ab dem Spätmittelalter langsam herausbildenden Staat illusorisch war.
Der Hausfrieden
Für den Einzelnen war mit Sicherheit der Hausfrieden am wichtigsten. Jeder, wirklich jeder, durfte sein eigenes Haus mit tödlicher Gewalt verteidigen. Der Angriff auf ein Heim entsprach dem Angriff auf einen Anwohner; und damit war jede Maßnahme, die man dagegen ergriff, ein Akt der Selbstverteidigung. Die Schwelle war dabei nicht nur eine physische, sondern auch eine symbolische Grenze, denn schließlich waren die Türen oftmals nicht verschlossen oder auch gar nicht erst verschließbar. (Fans von Horrorfilmen dürfen sich hier an den alten Topos erinnern, dass man Geister und Vampire erst einladen muss, bevor sie eintreten können.)
Zwei Verbrechen, die damit in Verbindung stehen, sind das Heimsuchen (das Eindringen in ein Haus oder das Betreten des Hauses mit einer Waffe in der Hand) und das Verwarten (vor dem Haus im Hinterhalt lauern). Natürlich war ein Vorsatz nötig, den Hausbewohnern zu schaden. Über die Schwelle treten und freundlich grüßen, begleitet mit den Worten „Ich habe das Geld, was ich dir noch schulde und eine Flasche Wein dabei“, war selbstredend kein Verstoß gegen die Heiligkeit des Hausfriedens.
Die Herausforderung
Wollte man einen Hausbewohner zum Duell bringen, dann war es an der Zeit für die Herausforderung, was hier wörtlich zu verstehen ist, also: „Komm heraus und stell dich mir zum Kampf!“ Wollte der Geforderte sich nicht zum Duell stellen, konnte man auch durch symbolische Angriffe auf Türen und Fenstern seinen Punkt noch einmal verstärken, auch wenn man damit natürlich den Hausfrieden brach. Oftmals reichte bereits das laute Anrufen für eine Strafe, denn dieses brach bereits den Hausfrieden, und zwar durch die reine Androhung von Gewalt. Je nachdem, in welcher Gegend man sich befand, war es weniger schlimm, einen Gast zu fordern als den Hausherrn.
Generell war es schlicht besser, seine Streitereien von den Heimen fernzuhalten. Eine Beleidigung auf der Straße konnte mit einer simplen Entschuldigung getilgt werden. Diebstahl auf der Straße wurde als weniger schlimm betrachtet als der Einbruch in ein Heim. So war es durchaus legitim, Diebe zu erschlagen oder ihnen hinterherzuschießen, wenn sie aus dem Haus des Bestohlenen flohen, wohingegen eine Schießerei auf der Straße nicht tragbar war.
Dieses Konzept der Selbstverteidigung des Hausfriedens kann man gedanklich immer weiter ausdehnen. Man verteidigte Heim, Nachbarschaft und schlussendlich die Stadt, die wiederum ihre Freiheit mit Waffengewalt zu wahren bereit war.
Wollte man sich also in den Augen der Welt als besonderer Schweinehund auszeichnen, dann musste man nur nachts, hinterrücks jemanden in seinem Bett ermorden. Damit deckte man alles ab, was als schändlich galt: Nicht nur tötete man einen Unbewaffneten, nein, man tat es heimlich, im Schutz der Dunkelheit in dessen Haus!
„Geschichtskrümel“ ist eine wöchentlich erscheinende Serie aus Kurzartikeln. Sie soll Spielern und Spielleitern als Anregung dienen und Inspiration fürs Rollenspiel bieten. Die Geschichtskrümel drehen sich um historische Ereignisse oder Themen, über die ich in meinem Alltag stolpere. Sie sind manchmal lehrreich, manchmal skurril und manchmal einfach nur lustig.
Quellen: B. Ann Tlusty, The Martial Ethic in Early Modern Germany. Civic Duty and the Right of Arms (New York: Palgrave Macmillan, 2011). S. 56–60.